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Musikschulgesetz der SPD soll Förderung auf eine neue solide Basis stellen- Gebühren runter, Qualität rauf

In Hessen gibt es 34 private und 68 öffentliche Musikschulen, 55 davon sind als eingetragene Vereine organisiert. An den öffentlichen Musikschulen unterrichten rund 3.000 Lehrkräfte 114.000 Schülerinnen und Schüler. Aber ein Gesetz, das die Anerkennung und Förderung seiner Musikschulen regelt, hat Hessen nicht. Die Förderung erfolgt bisher ohne einen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Richtlinie.

Das will die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ändern.

„Mit großer Mehrheit wurde 2018 von der Bevölkerung unseres Landes die Förderung der Kultur als Staatsziel in der hessischen Verfassung verankert. Trotzdem hat sich seither nichts an der strukturellen Unterfinanzierung der Musikschulen geändert. Die Konsequenz sind steigende Gebühren für den Besuch der Musikschulen und zum Teil prekäre Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten. Beidem wollen wir erstmalig mit einem Hessischen Musikschulgesetz entgegenwirken“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Hartmann.

Ziel des Entwurfs für ein Musikschulgesetz sei es, den Anteil des Landes an den Gesamtkosten der Musikschulen nicht nur abzusichern, sondern die Förderung durch das Land schrittweise und verbindlich über zehn Jahre hinweg um jeweils zwei Millionen Euro zu erhöhen.

„Somit sollen einerseits die Musikschulgebühren für Eltern gesenkt und damit Chancengleichheit erhöht werden. Gleichzeitig ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs, eine tarifliche Bezahlung von Musikschullehrkräften zu gewährleisten und für bessere Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen“, erklärt die Abgeordnete Hartmann.

Viele Musikschulen hätten ihre Unterrichtsgebühren in den letzten Jahren aus der Not heraus anheben müssen. „Aber je weiter die Gebühren steigen, desto mehr Kinder und Jugendliche werden von der musikalischen Bildung ausgeschlossen. Das Erlernen eines Musikinstruments wird so immer mehr zu einem Privileg der finanziellen Eliten – und dieser Entwicklung wollen wir etwas entgegensetzen. Das müsse sich dringend ändern. „Kulturelle Bildung darf nicht nur etwas für Besserverdienende sein. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein breites Musikschulangebot zu sozialverträglichen Preisen sichern und die Förderung endlich so regeln, dass die öffentlichen Musikschulen zu angemessenen Lern- und Arbeitsbedingungen in ihrem Bestand gesichert werden“, so Hartmann.

Nur ein Drittel der Lehrinnen und Lehrer an den hessischen Musikschulen sei fest angestellt, und das überwiegend in Teilzeit. Zwei Drittel arbeiteten auf Honorarbasis. Angesichts der mangelhaften Langfristperspektiven seien Stellen in anderen Bundesländern, die ihre Musikschulen deutlich besser ausstatteten, bei den Beschäftigten der hessischen Musikschulen sehr begehrt. „Solange das Land gerade einmal vier Prozent der Kosten trägt, werden sich die Arbeitsbedingungen an den Musikschulen in Hessen nicht verbessern. Sie müssen aber besser werden, wenn wir uns vom Musizieren als Teil der kulturellen Teilhabe nicht verabschieden wollen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte abschließend  Hartmann.

SPD-Gesetzentwurfs: Drucksache 20/4221