Es gehört zu unseren Kernüberzeugungen und zentralen Zielen, dass beste Bildung und Betreuung für alle jungen Menschen, unabhängig von Geldbeutel und sozialer Herkunft, zur Verfügung stehen müssen von der Kinderkrippe bis zum Hochschulabschluss.
Deshalb wollen wir langfristig den Besuch von Kindertagesstätten gebührenfrei gestalten und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht.
Die geplante Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die dadurch absehbare deutliche Entlastung Hessens ermöglichen es, diese Zukunftsinvestition jetzt spätestens aber mit Wirksamwerden der Entlastungen im Länderfinanzausgleich (LFA) ab dem Jahr 2020 anzugehen.
Unser Gesetzentwurf setzt nicht nur auf vollständige Gebührenfreiheit, sondern auch auf eine umfassende Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen und auf eine grundlegende Neuregelung der Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Hessen.
Wir wollen Gebührenfreiheit für alle Kinder und für alle Betreuungszeiten, die wir in zwei Schritten erreichen wollen. Auch die Tagespflege ist einbezogen.
Durch unseren Gesetzentwurf wird die Qualität in der Kinderbetreuung erheblich verbessert; durch Zuschläge für die mittelbare pädagogische Arbeit, durch die Anhebung des Zuschlags für Ausfallzeiten und durch eine gesetzliche Regelung für die Freistellung für die Leitungstätigkeit.
Neu an unserem Gesetzentwurf sind auch das Förderverfahren und die Höhe der Landesförderung. Wir wollen wieder eine vereinfachte Förderung nach Gruppen und wir wollen, dass das Land zwei Drittel der Betriebskosten in einem einfachen und klaren Erstattungsverfahren übernimmt. So wird unnötige Bürokratie vermieden und die Träger werden in erheblichem Umfang finanziell entlastet.