Hartmann: „Das geht zu Lasten der Kommunen“

BERGSTRASSE. „Der Ende dieser Woche von CDU und Bündnis 90/Die Grünen nach langem Zögern und Zaudern endlich vorgestellte Gesetzentwurf für das bereits im August dieses Jahres vorgestellte so genannte Kita-Gebühren-Konzept geht eindeutig zu Lasten der Kommunen.“ Das sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Hartmann. „Es bleibt dabei: Zehntausende Eltern müssen auch weiterhin Kita-Gebühren zahlen. Zum Beispiel alle Eltern von Krippen- und Hortkindern sowie alle Eltern, die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen. Zwar werden Eltern beitragsfrei gestellt, die ihr Kind in Kindertagesstätten bis zu sechs Stunden betreuen lassen. Doch für die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und den 136 Euro pro Kind und Monat kommen die Kommunen selbst auf. Selbst der Landesrechnungshof warnt bereits, dass dieser Betrag vorne und hinten nicht ausreicht. Selbst diese angebliche Kostenübernahme durch das Land finanzieren die Kommunen über die Entnahme des Geldes aus dem Kommunalen Finanzausgleich mit. Es fehlt dann für andere dringend notwendige Investitionen“, erklärt die Abgeordnete.

„Dieser ungeheure Vorgang lässt erneute Gebühren- und Steuererhöhungen vor Ort befürchten. Das ist nicht familienfreundlich, sondern eine Mogelpackung“, warnt Karin Hartmann.

Hartmann verweist demgegenüber auf den in dieser Woche vorgelegten Gesetzentwurf der SPD: „Wir wollen stufenweise die Abschaffung aller Kita-Gebühren für Kinder jeglichen Alters und unabhängig von der Betreuungszeit.“ Demgegenüber sei der schwarzgrüne Gesetzentwurf ein Griff in die Wahlkampftrickkiste. „Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Koalition das Thema aus ideologischer Verbohrtheit schlicht und ergreifend verpennt hat und sich dann unter dem Druck der SPD-Vorschläge zum Handeln gezwungen sah. Angst und Hektik sind aber bekanntlich schlechte Ratgeber: Neben der handwerklich schlechten Ausführung ist das Konzept zudem noch unseriös über den KFA finanziert“, so Hartmann. Damit beweise Schwarzgrün erneut, dass ihnen die Lage der Kommunen egal sei. „Dann darf man sich allerdings nicht wundern, wenn die Angebote der frühkindlichen Bildung nicht besser werden.“

Auch den Vorwurf der fehlenden Finanzierbarkeit des eigenen Gesetzentwurfes wies Hartmann zurück: „Ab 2020 hat Hessen über eine halbe Milliarde Euro mehr aus dem Länderfinanzausgleich. Unser Gesetzentwurf führt in der Endstufe ab 2022 zu einer Mehrbelastung des Landeshaushalts von 720 Millionen Euro pro Jahr. Die Differenz lässt sich problemlos finanzieren, wenn wir erkennen, dass unsere Kinder – und damit unsere Zukunft – dieses Geld wert sein müssen“, betont Hartmann.

Widerlegt sei nunmehr auch endgültig die Behauptung, Schwarzgrün setze Priorität bei der Kita-Qualitätsentwicklung, mit der bisher jede Initiative für Gebührenbefreiung abgewehrt wurde. „Zu mehr als zu einem 25-Millionen-Euro-Trostpflaster für die Anhebung der sogenannten Qualitätspauschale hat es nicht gereicht. Da wird man schwerlich von einem Schwerpunkt sprechen können.“ Auch hier hob Hartmann den Kontrast zum SPD-Gesetzentwurf hervor, der mit der Einführung von Standards für mittelbare pädagogische Zeiten, Ausfallzeiten und Leitungsfreistellungen klare Initiativen zur Qualitätsverbesserung vorsehe.