Versorgungslandschaft darf nicht leiden

Bergstraße. Die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Hartmann übt deutliche Kritik an der vom Land Hessen veröffentlichten Ausführungsverordnung für Pflegeheime in Hessen. Nachdem die SPD-Landtagsfraktion das Fehlen verschiedener Verordnungen, so auch der Ausführungsverordnung, mehrmals angemahnt hat, wurde endlich von Seiten des Sozialministers ein Entwurf vorgelegt. Doch leider hat die Landesregierung es offensichtlich versäumt, die Erfahrungen aus der Praxis mit einfließen zu lassen", kritisiert Hartmann.

Bei Gesprächen mit Betreibern, Mitarbeitern und Heimbeiräten sei ihr gegenüber schon vor Monaten die Befürchtung mitgeteilt worden, dass die Landesregierung wohl "im stillen Kämmerlein" eine Verordnung plane. Um eine Verordnung praxisnah und praxisrelevant zu gestalten, sollten nach meinem Verständnis Experten aus der Praxis, die bewerten können, welche Regelungen sinnvoll oder weniger sinnvoll sind und mit welchen Konsequenzen sie umgesetzt werden können, schon im Vorfeld mit einbezogen werden", äußert sich Karin Hartmann.

Da die Landesregierung wohl auf diese Expertise verzichtet habe, hätten sich beispielsweise die Beiräte von Pflegeeinrichtungen nicht in die Gestaltung der neuen Rechtsverordnung in dem Maße einbringen können, wie es erforderlich gewesen wäre. "Die Aufforderung an Sozialverbände und Kommunen, Stellungnahmen abzugeben, war hier eher ein beteiligungspolitisches Placebo“, vermutet Karin Hartmann.

Die SPD dränge darauf, dass zumindest diese Einwände jetzt im Interesse von Pflegepersonal und Patienten ernst genommen werden. „Viele Betroffene, Pflegebedürftige, Angehörige, Betreuer und Beiräte wünschen sich seit langem, dass sich an der Raumgröße und den baulichen Rahmenbedingungen etwas ändert. Bei Neubauten können solche neuen Regelungen berücksichtigt und auf den neusten Stand gebracht werden. Bestehende Einrichtungen aber brauchen einen Bestandsschutz und eine verlässliche, langfristige Übergangszeit, um Umbauten realisieren zu können“, so Hartmann.

Die Abgeordnete, in deren Wahlkreis sich eine große Anzahl von Pflegeheimen befindet und die vielen von den Einrichtungen kennt, weiß aus Erfahrung, dass "die Rahmenbedingen für bestehende Heime verlässlich sein müssen. Die Arbeit dort zu vereinfachen und im Sinne aller Beteiligten zu verbessern ist eine vorrangige Aufgabe und eher an der Tagesordnung als Vorschriften für Neubauten und Vorgaben für umfangreiche Umbauten während des Betriebes. Es wird ein Problem geschaffen, dass es so nicht geben muss“, wirft Hartmann der Landesregierung eine falsche Schwerpunktsetzung vor.

Die Landesregierung hat den Umbau von Bestandeinrichtungen in ihrer Ausführungsverordnung bis zum Jahr 2024 festgeschrieben. Hartmann sagt: „Das sich nun die Betreiber beschweren leuchtet ein. Jeder, der schon einmal beim Umbau einer stationären Einrichtung involviert gewesen ist, weiß, dass sechs Jahre dafür ambitioniert sind. Gerade dann, wenn die Bewohner während des Umbaus weiterhin untergebracht, gepflegt und betreut sein müssen.

Ich hoffe, dass die Stellungsnahmen mit ihren Hinweisen und Befürchtungen von der Landesregierung ernst genommen werden und der Sozialminister wenigstens im Nachhinein bereit ist, gemeinsam praktikable und konstruktive Lösungen zu finden. Es darf nicht passieren, dass durch die Vorgaben die Versorgungslandschaft und die zu versorgenden Menschen leiden", so Hartmann abschließend.