SPD WILL ELTERN UND KOMMUNEN BEI KINDERBETREUUNG ENTLASTEN

BERGTRASSE. Als einen wichtigen Schritt dazu bezeichneten die Bergsträßer SPD-Landtagsabgeordneten Karin Hartmann und Norbert Schmitt den Beschluss des SPD-Landesparteitags zur Finanzierung der Kinderbetreuung und zur Beitragsfreiheit des Besuchs von Kindertagesstätten. „Mit unserem Ansatz wollen wir Eltern und Kommunen gleichzeitig entlasten und mit dem bürokratischen Ballast des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) aufräumen“, erläuterte Karin Hartmann.

Die hessische SPD hat auf ihrem Landesparteitag beschlossen, für den Fall eines Wahlsieges bei der Landtagswahl 2018 den stufenweisen Abbau aller Kinderbetreuungsbeiträge im Laufe der nächsten Legislaturperiode des Landtags umzusetzen. „Am Ende sollen alle Betreuungsverhältnisse unabhängig von Alter und Betreuungsdauer des Kindes beitragsfrei sein. Damit stellen wir Beitragsgerechtigkeit her und schaffen gleichzeitig Anreize, Kinder möglichst früh in Einrichtungen zu schicken. Bisher werden Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen überdurchschnittlich stark durch Elternbeiträge belastet, sind aber gleichzeitig am stärksten auf eine gut ausgebaute und flexible Betreuung für ihre Kinder angewiesen, haben aber –im Gegensatz zu den Empfängern von Transferleistungen – meist keine Chance auf Übernahme der Kosten durch die Jugendämter. Diese Familien werden am meisten von der Beitragsfreiheit profitieren“, erklärte Karin Hartmann. Zudem will die SPD, dass die Beitragsfreiheit von Betreuung, Erziehung und Bildung in der hessischen Verfassung verankert wird, erläuterte MdL Norbert Schmitt.

Gleichzeitig bedeute die Freistellung von Gebühren auch ein Ende der extrem ungleichen Verhältnisse in Hessen. „In einigen wenigen Städten gibt es ein beitragsfreies Angebot, während vielerorts die Elternbeiträge steigen und unter dem Druck der kommunalen Haushaltsdefizite weiter steigen werden. Der Elternbeitrag für einen Kita-Platz variiert zwischen 45 € und 300 €, der für einen Krippenplatz zwischen 75 € und 700 €. Gerade im Krippenbereich wirkt die Beitragshöhe oft abschreckend, so dass gerade Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen sich das nicht mehr leisten können. Die soziale Schlagseite bei der Inanspruchnahme der besonders hoch subventionierten U3-Betreuungsplätze wird damit korrigiert“, äußern sich die SPD-Landtagsabgeordneten.

Schluss gemacht werde schließlich mit der unterschiedlichen Behandlung unterschiedlicher Teile des Bildungssystems. „Es ist nicht länger vermittelbar, dass Schul- und Hochschulbesuch kostenlos sind, während im Kita-Bereich zum Teil horrende Beiträge zu entrichten sind. Gerade den Besuch von Gymnasien und Universtäten lassen sich Staat und Gesellschaft viel kosten, es wird höchste Zeit, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung, in dem schließlich die Fundamente gelegt werden müssen, hier nachzieht“ sind sich Hartmann und Schmitt einig.

Gleichzeitig streben die hessischen Sozialdemokraten eine Entlastung von Städten und Gemeinden bei den Kinderbetreuungskosten an und fordern eine deutliche Steigerung des Landesanteils an den Kosten der frühkindlichen Bildung. „Derzeit liegt – bei großzügiger Berechnung – der Landesanteil an den gesamten Kita-Betriebskosten bei ca. 20 %. Gleichzeitig steigen die kommunalen Defizite in diesem Bereich aufgrund des quantitativen Ausbaus und der notwendigen Steigerung der Qualität dramatisch. Diesen Druck geben Kommunen und freie Träger zum Teil an die Eltern weiter. Gebührenbefreiung und Sicherung des Ausbaus und der Qualität der Betreuung setzen daher eine deutlich stärkere Kostenbefreiung des Landes voraus. Wir wollen daher im Laufe der nächsten Legislaturperiode – jeweils im Gegenzug zu der stufenweisen Abschaffung der Elternbeiträge – den Landesanteil auf zwei Drittel der Gesamtkosten steigern. Damit sollen nicht nur die ausfallenden Elternbeiträge kompensiert werden, sondern die Kommunen und freien Träger sollen weit darüber hinaus entlastet werden“ betonen die Bergsträßer SPD- Abgeordneten.

Schließlich wolle man gleichzeitig mit der Abschaffung der Elternbeiträge und der Erhöhung des Landesanteils an der Finanzierung der frühen Bildung die Fördersystematik erheblich vereinfachen.

„Wir wollen, dass die Landesförderung im Wesentlichen wieder auf der Grundlage gruppenbezogener Qualitätsstandards und Personalanforderungen durch Zuwendungen pro Gruppe erfolgt. Das gegenwärtige System der nach Alter und Betreuungszeiten gestaffelten Pauschalen und der Vielzahl von Sonderpauschalen hat sich als bürokratisch, aufwändig und teilweise kontraproduktiv erwiesen. Wir halten es daher für sinnvoll, eine einheitliche höhere Grundförderung pro Gruppe einzuführen und dafür ‚Sondertöpfe‘ abzuschaffen, deren Zielgenauigkeit zweifelhaft ist. Damit entlasten wir Träger und Einrichtungsleitungen in erheblichem Umfang von bürokratischem Aufwand. Sie gewinnen dadurch Zeit, die im pädagogischen Bereich für frühkindliche Bildung und Erziehung dringend benötigt wird – im Interesse unserer Kinder“, erklären Hartmann und Schmitt abschließend.