Wenn wir Städte und Gemeinden stärken wollen, müssen diese auch wieder die Möglichkeit einer stärkeren wirtschaftlichen Betätigung erhalten. Es muss endlich ein Ende damit gemacht werden, dass Gewinne aus kommunaler Tätigkeit privatisiert, Verluste aber sozialisiert werden erklärte die SPD- Landtagsabgeordnete Karin Hartmann in Bezug auf die geplante Änderung der Hessischen Gemeindeordnung.
Nachdem CDU/FDP die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden stark eingeschränkt hatten, ist bei der neuen Landtagsmehrheit die Forderung der hessischen SPD endlich auf offene Ohren gestoßen.
Der von CDU und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des § 121 der Hessischen Gemeindeordnung wird von Karin Hartmann als nicht ausreichend bezeichnet. Die Regierungskoalition hat die Gelegenheit verpasst, endlich eine vernünftige Reform vorzunehmen. Nach wie vor enthält die vorliegende gesetzliche Regelung unnötige bürokratische Hindernisse. So werden die Kommunen weiterhin gezwungen, profitable wirtschaftliche Betätigungen in weiten Teilen privaten Anbietern zu überlassen. Auch soll die wirtschaftliche Betätigung im Bereich der erneuerbaren Energien nur innerhalb des Gemeindegebietes, also im regionalen Umfeld in Form interkommunaler Zusammenarbeit möglich sein. Zudem muss eine Markterkundung durchgeführt werden, die das Verfahren unnötig verlängert und verkompliziert, kritisiert Karin Hartmann das geplante Vorgehen.
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag habe daher einen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, der eine umfangreiche wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ermögliche.
Den Kommunen muss der Freiraum verschafft werden, den sie benötigen, um sich wirtschaftlich betätigen zu können. Nur mit einer aktiven Beteiligungsmöglichkeit der Gebietskörperschaften ohne bürokratische Hindernisse wird u.a. das von der Mehrheit der Bevölkerung gewünschte Ziel einer dezentralen Erzeugung aus erneuerbaren Energien erreicht werden können. Hier reichen keine halbherzigen Änderungen mit angezogener Handbremse, wie sie der schwarz-grüne Gesetzentwurf vorsieht, so Karin Hartmann weiter.
Wir wollen den Kommunen durch die umfassenden Änderungen auch wirtschaftliche Möglichkeiten zur Wertschöpfung vor Ort geben. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion sieht daher die vollständige Abschaffung des Vorrangs von privaten Unternehmern bei der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen vor. Auch der Verzicht auf bürokratische Markterkundungen soll den Kommunen die wirtschaftliche Betätigung erleichtern, beschreibt Hartmann die Vorstellungen der SPD.
Der Änderungsantrag der SPD resultiere aus vielen Gesprächen mit Kommunalpolitikern und spiegele auch den Wunsch nahezu aller Bürgermeister, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, wider. Die Kommunen sind dank der jahrelangen kommunalfeindlichen Politik CDU-geführter Landesregierungen dringend auf jeden Euro an Einnahmen angewiesen. Wir wollen ihnen durch unseren Änderungsvorschlag die Chance geben, ihre finanzielle Situation zu verbessern. Auch von der neuen Hessischen Landesregierung ist hier offenkundig nichts zu erwarten, so Karin Hartmann abschließend.