SPD -MdL’s Karin Hartmann und Norbert Schmitt: Neue Aufsichtsverordnung geht an Realität vorbei

SPD -MdL’s Hartmann und Schmitt: Neue Aufsichtsverordnung geht an Realität vorbei

Wiesbaden, 02.04.2014. Die SPD- Landtagsabgeordneten Karin Hartmann und Norbert Schmitt befürchten durch eine neue Aufsichtsverordnung des Kultusministers massive Verschlechterungen in Bezug auf Schwimmunterricht, Wanderungen und Schulausflüge. Nachdem die Neuregelung in den vergangenen Wochen aus nachvollziehbaren Gründen einen Sturm der Entrüstung an den Schulen ausgelöst hat, verlangt die SPD Aufklärung darüber, welche Auswirkungen auf den Schulalltag mit der neuen Verordnung verbunden sind. „Trotz Korrekturen geht die neue Verordnung geht völlig an der Realität vorbei,“ erklärte die Landtagsabgeordnete Karin Hartmann. Über viele Generationen sei ein Klassenausflug ins Freibad im Sommer oder Schlittschuhlaufen im Winter für Grundschüler das Normalste der Welt gewesen. Künftig werde dies, ebenso wie die Erteilung von Schwimmunterricht, durch weitere Auflagen erheblich erschwert.
„Gerade Grundschulen leben vom Jahresrhythmus und den vielen Möglichkeiten, die sich durch sportliche Aktivitäten für die Ergänzung des Unterrichts bieten. Anstatt die Bewegung im Freien per Verordnung derartig stark einzuschränken, wäre eine Ausweitung schulischer Aktivitäten pädagogisch sinnvoller“, findet auch Landtagsabgeordneter Norbert Schmitt. Auch der Schwimmunterricht müsse weiter gewährleistet werden und dürfe nicht den neuen Aufsichtsregeln zum Opfer fallen. Die Übergangsfrist, die das Kultusministerium den Lehrerinnen und Lehrern jetzt nachträglich eingeräumt habe, um das Rettungsschwimmabzeichen aufzufrischen, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Mit einem Berichtsantrag will die SPD Landtagsfraktion daher wissen, welche Maßnahmen und Programme die Landesregierung plant, damit Lehrkräften und Aufsichtspersonen bis zum Ablauf der Frist die notwendigen Qualifikationen erlangen können, um die verschärften Auflagen zu erfüllen.
Weiter soll dargelegt werden was sich qualitativ durch die neue Aufsichtsverordnung gegenüber den alten Regelungen geändert hat und wer an der Erstellung und Formulierung der Verordnung beteiligt war. Da durch die neue Verordnung offenbar die Gefahr besteht, dass Klassenfahrten und Schwimmunterricht ausfallen, fragt die SPD-Fraktion, ob schon Fälle bekannt sind, in denen aufgrund fehlender Hilfskräfte oder Aufsichtspersonen Fahrten, Veranstaltungen oder Aktivitäten ausgefallen sind.

Basierend auf der Kritik von Schulen, Elternbeiräten und Lehrkräften, die fragen, wie die Schulen Lehrer in U-Bahn-Stationen und an benachbarte Bushaltestellen entsenden sollen, um dort Aufsicht zu führen, will die SPD-Fraktion wissen, wie die Landesregierung die Maßnahme begründet, die Mehrbelastung der Lehrkräfte einschätzt und welche Eingriffsrechte die Aufsichtskräfte an den Haltestellen haben.
Kultusminister Lorz, in dessen Ministerium die Verordnung erstellt wurde, musste im Landtag einräumen, dass die Landesregierung mit der Verordnung „in dem einen oder anderen Punkt über das Ziel hinausgeschossen“ sei.

Schmitt und Hartmann erwarten von der Hessischen Landesregierung, dass diese schnellstens praktikable Lösungen auf den Tisch legt. „Obwohl in den Lehrplänen für Grundschulen festgeschrieben ist, dass eigentlich alle Kinder nach Ende der Grundschulzeit schwimmen können sollten, wird die Erteilung von Schwimmunterricht zunehmend schwieriger. Dies ist aber nicht nur auf den Aufsichtserlass des Kultusministers zurückzuführen, sondern auch auf die Auflagen des Innenministers, durch den immer mehr Städte und Gemeinden zur Schließung ihrer Schwimm- und Hallenbäder gezwungen werden“ kritisiert Karin Hartmann die Politik der schwarz- grünen Landesregierung.